Seit einigen Jahren schreiben die oberösterreichischen Bürgermeister den „Wasseranschlusszwang“ rigoros vor und das Thema wurde brisant. Die Initiative „Zukunft Hausbrunnen“ kämpft dagegen an.

Auch wenn der „Wasseranschlusszwang“ seit 1956 gesetzlich verankert ist, wurde dieser bislang bei Anwesen, welche mit einer eigenen Wasserversorgung ausgestattet waren, nicht vorgeschrieben. Seit einigen Jahren nehmen es die OÖ Bürgermeister plötzlich besonders ernst. Jedes Objekt (Summe aller Betriebs-, Wohn-, und Nebengebäude), das weniger als 50 Meter von der Ortswasserleitung entfernt ist, muss angeschlossen werden, auch wenn der Betrieb seit jeher eine eigene Versorgungsanlage besitzt und diese mit hohem finanziellen Aufwand pflegt.

 

Eben diese Betriebe sollten auch im Fall der Nichterfüllung der bisherigen Ausnahmekriterien eine Ausnahmegenehmigung erhalten, fordert die Initiative „Zukunft Hausbrunnen“ unter anderem. Im Jänner 2018 erteilte der Petitions- und Rechtsbereinigungsausschuss jedoch eine ablehnende Stellungnahme.

 

„Unserer Meinung nach ist der Zwangsanschluss als reine Geldbeschaffungsaktion der Gemeinden zu sehen und hat nichts mit der Idee ‚Zukunft Trinkwasser‘ zu tun“, so der Sprecher der Initiative, Johann Huemer, der die politischen Entscheidungsträger in einem ausführlichen Schreiben bittet, die Entscheidung zu überdenken, , denn: „Je mehr Bürger in Selbstverantwortung um eine gute Wasserqualität eingebunden sind, umso mehr kann diese gewährleistet werden.“ Das habe sich in vergangen Krisenfällen bereits bestätigt.

 

Dieser Artikel erschien in der Printausgabe 05/06 2018 vom 15.06.2018