In Oberösterreich gibt es rund um die Rückkehr des Wolfes viele Mythen und Gerüchte. Dabei scheint es manchmal auch so, als ob sogar jagdliche Funktionäre und Menschen, die es eigentlich besser wissen müssten, Fakten rund um den Wolf vermischen oder nicht kennen.

Fakt ist: Der Wolf ist eine streng geschützte Tierart nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU (FFH-Richtlinie). Es erfolgten aber keine Wiederansiedlungsprojekte und keine Nachzucht. Das oftmals vernommene Argument, als Naturschutzreferent sei ich für den Wolf in Oberösterreich zuständig, ist unrichtig. So eine Zuständigkeit gäbe es nur, wenn der Wolf in einem Natura-2000-Gebiet im Standarddatenbogen mit dem Erhaltungsgrad A, B oder C eingestuft wird. Eine Reproduktion in einem Natura-2000-Gebiet wurde aber noch nicht nachgewiesen. Für alle Wolfsvorkommen außerhalb von Natura-2000-Gebieten gilt: Hier ist die Jagdbehörde und damit Landesrat Hiegelsberger zuständig, auch weil der Wolf in OÖ im Landesjagdgesetz aufgeführt ist.

 

Die Agrarlandesräte versuchen derzeit überall in Österreich, die Verantwortung für das heikle Thema eines Wolfsmanagements auf den Naturschutz „abzuschieben“. Sicher keine hilfreiche Strategie, um ein vernünftiges Wolfsmanagement zu erreichen. Die Entscheidung über eine allfällige Änderung der FFH-Richtlinie muss jedenfalls auf europäischer Ebene erarbeitet werden.

 

Dieser Artikel erschien in der Printausgabe 05/06 2018 vom 15.06.2018