Im Rahmen einer Konferenz konnten sich die Bundesländer in den meisten Bereichen auf einheitliche Bestimmungen im Jugendschutz einigen.

Einzig bei den Ausgehzeiten konnte keine bundesweite Einigung erzielt werden. Grund dafür ist, dass die Politik in Oberösterreich im zu liberalen Umgang mit den Ausgehzeiten eine falsche Jugendschutzpolitik sieht. Eigentlich wollte man die Ausgehzeiten für unter 14- Jährige von 22:00 Uhr auf 23:00 Uhr und bei 14 bis 16-Jährigen von 24:00 Uhr auf 01:00 Uhr ausdehnen.

 

Es wäre mit der neuen Regelung also für ein 14-jähriges Kind gesetzlich erlaubt bis 01:00 Uhr ohne Begleitung unterwegs zu sein. Landesrat Elmar Podgorschek sieht die bisherige Regelung (22:00 bzw. 24:00 Uhr) als vollkommen ausreichend. Man muss bedenken, dass Kinder in diesem Alter teilweise noch schulpflichtig sind und am nächsten Tag ihre Leistung in der Schule oder der Lehre erbringen sollen.

 

Dieser Artikel erschien in der Printausgabe 05/06 2018 vom 15.06.2018