Mehr Gerechtigkeit und verbessertes Controlling: Ortsbauernschaften

Der Kontrollausschuss hat die Rechtmäßigkeit, die ziffernmäßige Richtigkeit, die Sparsamkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit der Gebarung der LK zu überprüfen.
Es werden uns immer wieder Fälle gemeldet, in denen es keine Sitzungen, bzw. keine schriftlichen oder mündlichen Einladungen in den Ortsbauernschaften gibt. Nach derzeitiger Regelung wird bei keiner oder einer Sitzung das halbe Kanzleigeld ausbezahlt, bei zwei Sitzungen das volle Kanzleigeld. Die Protokolle sind binnen sechs Wochen an die zuständige BBK und an die Ortsbauernausschussmitglieder zu übermitteln.
Um mehr Gerechtigkeit und verbessertes Controlling herbeizuführen, haben wir seitens der Freiheitlichen Bauernschaft einen Antrag in der LK-Vollversammlung eingebracht, der beinhaltet, nur mehr schriftlich oder elektronisch einzuladen und nach nicht eingehaltener sechswöchiger Frist bei der Protokollübermittlung kein Kanzleigeld auszubezahlen.
Weiters wurde gefordert, kein Kanzleigeld auszubezahlen, wenn keine Sitzung abgehalten wurde, das halbe Kanzleigeld bei einer abgehaltenen Sitzung und das volle Kanzleigeld bei zwei abgehaltenen Sitzungen. Nach anfänglicher Sympathie für diese Forderung seitens des Bauernbundes, wurde der Antrag in der Vollversammlung mit der Begründung „das sei administrativ nicht machbar“ abgelehnt. Schlechte Ausrede oder Handlungsverweigerung?
Dieser Artikel erschien in der Printausgabe 05/06 2018 vom 15.06.2018