„Integration hat in OÖ ein neues Gesicht. Nun ist klargestellt, dass unsere Heimat an erster Stelle steht. Unsere christlich-abendländische Kultur und unsere Regeln müssen befolgt werden“, sagt FP-Klubobmannn Herwig Mahr.

Integration sei vor allem eine Bringschuld der Zuwanderer. „Das neue Integrationsleitbild war der Beginn – jetzt müssen weitere Schritte gesetzt werden“, kündigt LH-Stv. Manfred Haimbuchner Bemühungen seitens der FPÖ an, die Heimatpflege in der Landesverfassung festzuschreiben.

 

In Artikel 14 ist dort bereits das Bekenntnis „zur Pflege von Wissenschaft, Bildung, Kunst und Sport sowie zu seiner kulturellen Entwicklung und Identität einschließlich der Sprache“ festgelegt. Hinzugefügt soll nun folgender Satz werden: „Das Land Oberösterreich bekennt sich zur Heimatpflege durch das Bewahren der landestypischen Brauchtümer und Traditionen.“ Formell schützen will man damit „das, was bei uns Selbstverständlich ist.“ „Wir müssen diese Werte festschreiben, damit nicht jeder alles Mögliche hineininterpretieren kann“, so begründet Haimbuchner das Vorhaben der FPÖ. Im Integrationsleitbild sei ganz genau definiert, wie das auszusehen hat, so Klubvorsitzender Herwig Mahr, nur sei es eben kein Gesetz.

„Mir ist es ein persönliches Anliegen, den Begriff ‚Heimat‘ in der Landesverfassung zu verankern. Ein gewichtiger Grund hierfür ist, dass sich unsere Gesellschaft stark verändert. Das liegt nicht zuletzt an den hohen Zuwanderungszahlen. Indem wir die Heimat in den Verfassungsrang heben und damit landestypische Brauchtümer und Traditionen schützen, verhindern wir, dass Dinge, die gestern noch ganz normal waren, morgen schon nicht mehr gelebt werden können“, erklärt Mahr sein Engagement.

 

Und weiter: „Damit sind auch die Grundzüge unserer zwar säkularen und offenen, aber christlich geprägten Gesellschaft gemeint. Für die einen soll die Heimat also erkennbar das bleiben, was sie schon immer war. Für die anderen bietet das auch einen Orientierungspunkt der Integration.“

 

Dieser Artikel erschien in der Printausgabe 07/08 2018 vom 01.09.2018