Von zehn Honigproben sind laut EU-Analysen 1,4 verfälscht. Gefälschter Honig wird zum Beispiel mit billigem Sirup aus Mais, Reis oder Rüben gestreckt, um das Volumen zu erhöhen.

Oder er wird unreif geerntet und anschließend in großen Honigfabriken künstlich getrocknet, um Zeit und Kosten zu sparen. Daher muss der heimische Verbraucher ein Recht darauf haben zu erfahren, aus welchen Ländern der Honig stammt und in welchem Mischungsverhältnis er verkauft wird.

 

Die derzeitigen Informationen auf den Etiketten geben dem Verbraucher keine ausreichenden Informationen über die Herkunft des Produktes. Nur wenn der Honig zu 100 Prozent aus einem Land stammt, hat der Konsument derzeit die Chance, das Ursprungsland zu erfahren.

 

Wenn der Honig jedoch seinen Ursprung in mehr als einem EU-Mitgliedstaat oder Drittland hat, so kann gemäß der EU-Honig-Richtlinie die Angabe der Ursprungsländer durch eine der folgenden Angaben ersetzt werden: „Mischung von Honig aus EU-Ländern“, „Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern“, „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“. Dabei sind aktuell weder die Herkunftsländer, noch die genauen Mischverhältnisse anzugeben. Der Antrag der Freiheitlichen Bauern, der die zuständigen Minister auffordert, sich für eine Anpassung der EU-Honig-Richtlinie einzusetzen, wurde in der Vollversammlung einstimmig angenommen.

 

Dieser Artikel erschien in der Printausgabe 07/08 2018 vom 01.09.2018