Rettungsgasse: Steinkellner appelliert an Autofahrer

Seit 1. Jänner 2012 ist auf Österreichs Autobahnen bei Staubildungen die Rettungsgasse Pflicht! Damit folgte Österreich dem Beispiel anderer Länder, wo diese Verpflichtung ebenfalls besteht.
Leider traten in jüngster Vergangenheit immer wieder Komplikationen mit der Einhaltung der Rettungsgassen-Regeln auf. Rettungseinheiten und Blaulichtorganisationen berichten vermehrt von dreisten Autofahrern, die nicht bereit sind, eine Rettungsgasse zu bilden, weil sie sich in ihrem Vorwärtsdrang zurückgesetzt fühlen. Andere nutzten die Gelegenheit, indem sie sich direkt hinter die Rettungsfahrzeuge setzten.
Diese auffällig abnehmende Sensibilität für Blaulichteinsätze ist besorgniserregend. Deshalb wurden die Organe der Bundespolizei angewiesen, die Bildung und das verbotene Befahren der Rettungsgasse auf Autobahnen verstärkt zu kontrollieren.
Wenn Einsatzkräfte nicht oder zu langsam zur Unfallstelle vordringen können, hat das direkte Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Hilfsbedürftigen. In einigen Fällen können Sekunden sogar über Leben oder Tod entscheiden. Für das ungehinderte Eintreffen unserer Einsatz- und Rettungsorganisationen am Einsatzort ist das strikte Einhalten der Rettungsgasse notwendig.
Jeder einzelne kann seinen Beitrag leisten. Deswegen bitte ich darum, den notwendigen Respekt für die Rettungsgasse aufzubringen, damit Leben gerettet werden können.
Dieser Artikel erschien in der Printausgabe 11/12 2018 vom 14.12.2018