Kühe auf Weide

Rund 18.000 Bio-Betriebe wurden in einer Sonderinformation der Bundesministerien für Nachhaltigkeit und Arbeit und Soziales, der Landwirtschaftskammer und der Bio Austria über die neue EU-Bio-Verordnung informiert. Größter Kritikpunkt: Die angebliche Weidepflicht.

Bereits ab dem 1.1.2020 hat nun jeder Bio-Betrieb für Rinder, Schafe und Ziegen einen Zugang zu einer Weide im Umfang von mindestens 120 Tagen pro Jahr zu gewährleisten. Es muss also geweidet werden, wenn es die Witterungs- und Bodenbedingungen zulassen. Dies ist auch deswegen problematisch, weil die betroffenen 18.000 Bio-Bauern erst fünf Wochen vor dem Ende der Ausnahmeregelungen informiert wurden. Entfernungen und die Erreichbarkeit der Weideflächen werden nicht mehr berücksichtigt und Ackerflächen nicht mehr als prozentuell als weidefähige Fläche gewertet. „Wir sind generell nicht glücklich damit, dass viele Höfe innerhalb einer sehr kurzen Frist mit diesen Änderungen konfrontiert sind“, lautet das Statement von Markus Leithner, Pressesprecher von Bio-Austria. Die EU habe allerdings auf einer raschen Korrektur bestanden.
Weiter soll es durch das Inkrafttreten der neuen Bio-Verordnung ab 2021 auch zu strengeren Vorschriften bei Eingriffen an den Tieren und der Überdachung von Auslaufflächen kommen. Zwar wird etwa das Enthornen weiterhin möglich sein, es könnte aber zur einzelbetrieblichen Genehmigungspflicht kommen. Auch bei der Ausgestaltung von Auslaufflächen wird sich die Größe der erlaubten Überdachung ändern. Es dürfen künftig nur mehr 75 Prozent überdacht sein und nicht wie bisher 90 Prozent.

Die Politik versucht aktuell durch die Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Tierschutz Weide“ Zeit zu gewinnen. Diese Maßnahme soll eine Leistungsabgeltung für die Weidehaltung für das Jahr 2020 ermöglichen und darüber hinaus. Mit der Teilnahme an der Weidehaltung soll der Biobetrieb die geforderte Weideverpflichtung für Bio nachweisen.
Daher empfiehlt die Landwirtschaftskammer, dass jeder Betrieb, der noch nicht diese ÖPUL-Maßnahme beantragt hat, dies für all seine Tierkategorien tun solle. Damit sei sichergestellt, die Maßnahme im Jahr 2020 durchführen zu können.

Gleichzeitig hat die Interessengemeinschaft der Bio-Kontrollstellen ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die geforderte Weidepflicht unter die Lupe nahm. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass „Rechtsakte der Europäischen Union mit einer Begründung versehen sind. Es findet sich in keiner der gesetzlichen Regelungen des EU-Bio-Rechts eine Begründung für einen Weidezwang oder eine Weidepflicht.“ Und noch deutlicher: „An keiner Stelle normiert das Recht der Union eine ‚Weidepflicht‘. Dass diese von manchen Bediensteten der Europäischen Kommission und in manchem Austausch zwischen der Kommission und den Mitgliedsstaaten gleichwohl genannt wird, hat historische Gründe. Die Ausführungen der Kommission beruhen daher nicht auf gegebenem Recht, sondern auf einer fachlich partikularen Sicht dessen, was wünschenswert wäre.“ Die Umsetzung einer Weidepflicht sei also eher vorauseilender Gehorsam, als rechtliche Verpflichtung.

Das Gutachten kommt zu der Empfehlung, dass Landwirte, an die behördliche Anordnungen ergehen, die von der bisherigen Praxis abweichen, das zuständige österreichische Gericht beschäftigen sollen, um die „Weidepflicht“ überprüfen zu lassen. Dieses Gericht kann die Frage der Auslegung des Unionsrechts durch einen Vorlagebeschluss direkt an den Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg mit dem Ziel der unionsweiten Koordinierung der Auslegungspraxis vorlegen. Dies ist für den betroffenen Landwirt der einzige Weg, zu einer richterlichen Kontrolle zu gelangen. Eine direkte Klage zum Gerichtshof in Luxemburg ist nicht möglich. Man darf gespannt sein, wie die selbsternannte „Bauernvertretungspartei“ ÖVP und deren Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger die betroffenen Landwirte in dieser Hinsicht – etwa durch Prozesskostenhilfe, eigene Klagen, Interventionen in Brüssel usw. – unterstützen werden. Immerhin trägt die ÖVP seit Jahrzehnten die politische Verantwortung für die Landwirtschaft.
Sollte die neue Bio-Verordnung in ihrer neuen Form in Kraft bleiben, stehen der Bio-Landwirtschaft umfangreiche und vor allem teure Umstellungen bevor, die für den Großteil der Betriebe sogar existenzbedrohend sind. Viele Betriebe haben erst in jüngster Zeit in ihre modernen Stallungen investiert und sich daher verschuldet. In den vergangenen Jahren ist der Bio-Anteil in der landwirtschaftlichen Produktion in Österreich von Jahr zu Jahr gestiegen und hat mittlerweile 25 Prozent der landwirtschaftlich genützten Flächen erreicht. Mittlerweile steigt auch in anderen Ländern wie etwa Deutschland der Anteil an Bio-Flächen. EU-weit sind es sieben Prozent. 2021 soll eine neue Biorichtlinie in der EU in Kraft treten. Über wichtige Fragen wie die für die Biolandwirtschaft zulässigen Pflanzenschutzmitteln wird heftig diskutiert. Sollte ein Großteil der betroffenen Betriebe die geforderten Auflagen nicht erfüllen können und zur Aufgabe der Produktion gezwungen werden, hätte das neben der sozialen Notlage der Betriebsführer, ihrer Angestellten und Familien auch massive negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Der Anteil der Importe von ausländischen Bio-Lebensmitteln, deren Produktionsbedingungen oftmals unbekannt sind, könnte damit rasch steigen. Die Politik muss also nicht nur im Sinne der Versorgungssicherheit den Fortbestand der biologischen Landwirtschaft gewährleisten und die inländische Produktion von biologischen Lebensmitteln sichern.