Entlastung bei Versicherung von landwirtschaftlichen Elementarschäden

Es kommt endlich zur steuerlichen Entlastung bei der Versicherung von landwirtschaftlichen Elementarschäden durch eine Andersberechnung der Versicherungssteuer.
Bis jetzt wurde die Steuer für Versicherungen gegen Elementarschäden von der Versicherungsprämie berechnet. Das heißt, Landwirte in Risikogebieten, deren Versicherungsprämie nach jedem Hagel, Dürre usw. angestiegen ist, haben im Verhältnis zu Landwirten in wetterbegünstigten Gebieten mehr Steuern gezahlt, um die gleiche Leistung vom Versicherer zu erhalten.
Somit kam zum finanziellen Schaden auch noch eine Mehrbelastung dazu. Nun aber wird die Steuer für Versicherungen gegen Elementarschäden nicht mehr von der Versicherungsprämie, sondern von der Versicherungssumme berechnet. Damit ersparen sich unsere heimischen Landwirte insgesamt rund fünf Millionen Euro an Steuern pro Jahr.
Die höheren Beiträge zur Sozialversicherung der Bauern durch die Einheitswerthauptfeststellung wird bei Betrieben mit einem Einheitswert von 4.400 bis 60.000 Euro pro Jahr abgefedert. Bei der Steuerreform im Jahr 2015 wurde beschlossen, die Beiträge zur SVB für Betriebe in dieser Einheitswertkategorie jährlich mit 15 Millionen Euro zu entlasten. Die im Regierungsprogramm vereinbarte Entlastung für Betriebe mit niedrigem Einheitswert wird nach der Reform der österreichischen Sozialversicherungen umgesetzt.
Dieser Artikel erschien in der Printausgabe 07/08 2018 vom 01.09.2018