Mehr Fairness: Die neue Mindestsicherung

Mit der großen Reform der Sozialhilfe will die schwarz-blaue Bundesregierung eine weitere Einwanderung in die Sozialsysteme verhindern. Es solle mehr Fairness gegenüber Österreichern, Behinderten, Alleinerziehern und gut integrierten Einwanderern ermöglicht werden.
„Wir beenden die soziale Kälte der SPÖ“, erklärt Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache zu der umfassenden Neuregelung der Mindestsicherung. Zudem entkräftet er Falschmeldungen und „Fake News“, die vor allem von sozialdemokratischer Seite verbreitet worden seien.
Zwar konnte sich die FPÖ gegenüber dem Koalitionspartner ÖVP nicht mit ihrem Vorschlag durchsetzen, den Vermögenszugriff bei sogenannten „Aufstockern“ in der Mindestsicherung gänzlich abzuschaffen, es gibt jedoch spürbare Abmilderungen für betroffene Österreicher. So soll beispielsweise auf selbstbenutztes Wohneigentum nicht mehr bereits ab sechs Monaten Sozialhilfe-Bezug zugegriffen werden.
Neue Frist
Stattdessen wird eine Frist von drei Jahren eingeführt. Zudem dürfen Mindestsicherungs-Bezieher in Zukunft 5.200 Euro in bar behalten – bisher lag die Grenze bei 4.300 Euro. Auch hinsichtlich der Debatte um die Notstandshilfe geben Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Strache Entwarnung. Langzeitarbeitslose würden nicht automatisch in die Mindestsicherung und den damit verbundenen Vermögenszugriff fallen.
Arbeitslose, die lange erwerbstätig waren, könnten mit einer Art unbefristeten Notstandshilfe rechnen. Ein wesentlicher Kernpunkt der Reform: Die Höhe der Mindestsicherung wird künftig an vorhandene Deutsch- und Englischkenntnisse geknüpft. Drittstaatsangehörige und EU-Bürger sollen grundsätzlich erst nach einem fünfjährigen, rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich Anspruch auf Sozialhilfe haben. Zudem wird es Zuschläge für Menschen mit Behinderung und Alleinerziehende geben.
Dieser Artikel erschien in der Printausgabe 11/12 2018 vom 14.12.2018