Die von der Bundesregierung präsentierte Steuerreform bringt insbesondere für klein- und mittelbäuerliche Betriebe endlich die schon länger geforderte Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen, sowie eine Verbesserung bei den bäuerlichen Mindestpensionen.

„Es war dringend an der Zeit, dass unsere Bauern endlich entlastet werden. Das Lohnniveau in der Landwirtschaft befand sich jahrelang im freien Fall und konnte sich die letzten Jahre zwar auf niedrigem Niveau stabilisieren, aber die Landwirte können jede Entlastung gebrauchen, die ihnen die Politik geben kann“, so der Obmann der Freiheitlichen Bauernschaft, Ing. Franz Graf zum Entwurf der Bundesregierung.

„Besonders die Senkung der Mindestbeitragsgrundlagen in der Krankenversicherung aber auch die Erhöhung der Mindestpensionen sind hier erfreuliche Maßnahmen.“

Viele kleinere bäuerliche Betriebe können die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr aus den Einkünften der Land- und Forstwirtschaft erwirtschaften. Aufgrund einer hohen Mindestbeitragsgrundlage bei der pauschalen Beitragsberechnung und einer noch höheren Mindestbeitragsgrundlage sowie einem dreiprozentigen Aufschlag bei der SV-Beitragsgrundlagenoption sind bisher Kleinbetriebe mit einer untragbaren Kostenbelastung konfrontiert.

Das nunmehr vorgesehene Entlastungspaket sieht vor, dass der Beitragssatz in der Krankenversicherung generell um einen Prozentpunkt abgesenkt wird. Von diesen Entlastungsmaßnahmen profitieren damit alle ca. 29.000 krankenversicherten bäuerlichen Betriebe in OÖ.

Zusätzlich werden die Mindestbeitragsgrundlagen im Bereich der Krankenversicherung im Hinblick auf die bevorstehe Fusion harmonisiert und auf das Niveau der ASVG-Mindestbeitragsgrundlage von 446,81 Euro abgesenkt. Im pauschalen System entspricht das einer Absenkung der bisherigen Mindestbeitragsgrundlage von 4.100 Euro auf künftig 2.200 Euro Einheitswert. Von dieser Entlastung werden in OÖ ca. 5.000 Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 347 Euro jährlich profitieren.

Weiters soll die umsatzabhängige Buchführungsgrenze nun auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 700.000 Euro angehoben werden. Damit kann ein wichtiger Schritt zur wirtschaftlichen Erleichterung gesetzt werden. Zudem soll ein Antrag zur Umsatzsteueroption künftig bis zum 31. Dezember des Folgejahres möglich sein. Bisher kann die Option zur Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer nur bis zum 31. Dezember desselben Jahres ausgeübt werden. Für die betroffenen Betriebe steht damit eine längere und bessere Entscheidungsgrundlage für die Option zur Verfügung.

Dieser Artikel erschien in der Printausgabe 04/05 2019 vom 10.05.2019