Nach dem von vielen Landwirten als skandalös empfundenen erstinstanzlichen „Kuh-Urteil“, reagierte nun die Politik mit ersten Maßnahmen. Ein „Aktionsplan für sichere Almen“ soll Almwanderer sensibilisieren – es müssen aber weitere Regelungen folgen.

Nach dem Schadenersatz-Urteil wegen einer tödlichen Kuhattacke, nach der ein Tiroler Almbauer in der ersten Instanz 490.000 Euro zahlen soll, war die Welle der Empörung groß. Jetzt hat die Bundesregierung ihren Aktionsplan vorgestellt. Neben Verhaltensregeln, soll auch das ABGB § 1320 geändert werden, um das Haftungsrecht zu erweitern und die Eigenverantwortung zu stärken.

Der neue Absatz im betreffenden Paragraphen lautet dann: „In der Alm- und Weidewirtschaft kann der Halter bei Beurteilung der Frage, welche Verwahrung erforderlich ist, auf anerkannte Standards der Viehhaltung zurückgreifen. Sonst hat er die im Hinblick auf die ihm bekannte Gefährlichkeit der Tiere, die ihm zumutbaren Möglichkeiten zur Vermeidung solcher Gefahren und die erwartbare Eigenverantwortung anderer Personen gebotenen Maßnahmen zu ergreifen.

Die erwartbare Eigenverantwortung der Besucher von Almen und Weiden richtet sich nach den durch die Alm- und Weidetierhaltung drohenden Gefahren, der Verkehrsübung und anwendbaren Verhaltensregeln.“ Das heißt im Klartext:

Eigenverantwortung

Wer sich als Almwanderer nicht an die Verhaltensregeln hält, ist selbst für Schäden haftbar, wenn der Almbauer alles „Zumutbare“ getan hat.

Die Verhaltensregeln, an die sich Almbesucher zukünftig halten müssen, lauten: „Kontakt zum Weidevieh vermeiden, Tiere nicht füttern, sicheren Abstand halten! Ruhig verhalten, Weidevieh nicht erschrecken! Mutterkühe beschützen ihre Kälber. Begegnung von Mutterkühen und Hunden vermeiden! Hunde immer unter Kontrolle halten und an der kurzen Leine führen. Ist ein Angriff durch ein Weidetier abzusehen: Sofort ableinen! Wanderwege auf Almen und Weiden nicht verlassen!

Wenn Weidevieh den Weg versperrt, mit möglichst großem Abstand umgehen! Bei Herannahen von Weidevieh: Ruhig bleiben, nicht den Rücken zukehren, den Tieren ausweichen! Schon bei ersten Anzeichen von Unruhe der Tiere Weidefläche zügig verlassen! Zäune sind zu beachten! Falls es ein Tor gibt, dieses nutzen, danach wieder gut schließen und Weide zügig queren! Begegnen Sie den hier arbeitenden Menschen, der Natur und den Tieren mit Respekt!“

Auch die Versicherungslösungen für die Bauern wurden evaluiert, ergänzte der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, Josef Moosbrugger. „Jeder Landwirt hat eine Haftpflichtversicherung. Wenn Tiere aber in fremder Obhut sind, soll eine subsidiäre Dachversicherung in den Bundesländern für zusätzlichen Schutz sorgen“, sagte er.

Dieser Artikel erschien in der Printausgabe 04/05 2019 vom 10.05.2019