Landwirtschaftskammer stellt Schwerpunkte vor

Die im Frühjahr aufgekündigte Regierungsvereinbarung zwischen FPÖ und ÖVP und die aktuelle innenpolitische Situation haben erhebliche negative Rückwirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft. Damit wurden wichtige, ursprünglich bereits ausverhandelte bäuerliche Vorhaben in Frage gestellt.

Das ursprüngliche Steuerreformpaket sah für die Land- und Forstwirtschaft eine gesamte Entlastung von 120 Millionen Euro vor. Ziel der Landwirtschaftskammer ist es, diese Entlastungsmaßnahmen nach dem Scheitern der alten Bundesregierung neu auf den Weg zu bringen. Ein im Parlament liegender Initiativantrag sieht trotz der erfolgten Aufkündigung der bisherigen Regierungsvereinbarung die Umsetzung der ersten Etappe des Steuerreformvorhabens „Entlastung Österreichs“ vor.
Als Kernmaßnahme ist eine Senkung des Beitragssatzes in der Krankenversicherung um 0,85 Prozentpunkte (7,65 auf 6,8 Prozent der Beitragsgrundlage) mit einem Entlastungsvolumen von bundesweit 24,3 Millionen Euro vorgesehen. Zudem sollen auf Basis des zur Entscheidung anstehenden Initiativantrages Anträge zur Umsatzsteueroption bäuerlicher Betriebe künftig bis zum 31. Dezember des Folgejahres möglich sein.
Viele kleinere bäuerliche Betriebe, insbesondere Nebenerwerbsbetriebe, können ihre Sozialversicherungsbeiträge oft nicht mehr aus den Einkünften der Land- und Forstwirtschaft erwirtschaften. Aufgrund einer hohen Mindestbeitragsgrundlage bei der pauschalen Beitragsberechnung und einer noch höheren Mindestbeitragsgrundlage sowie einem 3-prozentigen Aufschlag bei der SV-Beitragsgrundlagenoption sind bisher Kleinbetriebe mit einer untragbaren Kostenbelastung konfrontiert. Die Landwirtschaftskammer fordert daher schon länger eine Angleichung der Mindestbeitragsgrundlagen in der Krankenversicherung mit den Regelungen der gewerblichen Sozialversicherung. Auch im Hinblick auf die bevorstehende Fusion der bäuerlichen Sozialversicherung mit der gewerblichen Sozialversicherung zur SVS soll die Mindestbeitragsgrundlage auf das Niveau der ASVG-Mindestbeitragsgrundlage von aktuell 446,81 Euro abgesenkt werden.


Im pauschalen System würde das ein Absenkung der bisherigen Mindestbeitragsgrundlage von 4.100 Euro auf künftig 2.200 Euro Einheitswert bedeuten. Von dieser Entlastung würden in Oberösterreich ca. 5.000 Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 347 Euro jährlich profitieren. Gleichzeitig soll die KV-Mindestbeitragsgrundlage in der Sozialversicherungsoption ebenfalls auf dieses Niveau abgesenkt werden.