Kommentar von Landesagrarobmann LAbg. Ing. Franz Graf

Bricht ein Fremder in einen Stall ein, dann hat der Eigentümer nach aktueller Gesetzeslage kaum eine Handhabe seine Eigentumsrechte durchzusetzen. Eine Unschärfe im Gesetz ist der Grund. Sogenannte Tierrechtsaktivisten nutzen genau diese Unschärfe aus, wenn sie in fremdes Eigentum eindringen und in Selbstjustiz mittels Filmaufnahmen Landwirte an den Pranger stellen. Meist geht es dabei weniger um Tierwohl, das in unseren Ställen sehr hoch liegt, als vielmehr um den Protest gegen jede Art von Fleischproduktion und damit dem Fleischverzehr. Am Beispiel des Stalleinbruchs in Thüringen, wo Aktivisten den Strom für die Lüftungsanlage abstellten und deshalb 900 Ferkel qualvoll verenden mussten, zeigt sich, dass durch diese und ähnliche Aktionen mehr Tierleid provoziert als verhindert wird. Genauso wie es eine gesetzliche Anpassung im Strafrecht braucht, damit solchen selbsternannten Weltrettungsaktivisten auch Grenzen gesetzt werden können, braucht es eine öffentliche Diskussion. Denn mangelndes Unrechtsbewusstsein ist Gift für eine Demokratie. Warum besonders die Grünen, aber auch die SPÖ, gegen solch eine Anpassung sind, da soll sich jeder selbst sein Bild machen. Wie sich in der Debatte im Landtag zu einem diesbezüglichen Initiativantrag von FPÖ und ÖVP zeigte, machen sich die Grünen mehr Sorgen um die unbefugten Eindringlinge, als um die Bauern und ihre Tiere.