Bei der durchgehenden Lebensmittelkennzeichnung keine Bewegung:


Die Herkunft von Lebensmitteln ist für viele Konsumenten ein wichtiges Kriterium für eine Kaufentscheidung. Laut einer von der AMA in Auftrag gegebenen repräsentativen Befragung ist den Verbrauchern die Herkunft bei Milch, Brot, Fleisch und Wurst besonders wichtig.

Während die Ursprungsdefinition für Fleisch relativ klar geregelt ist, stellt sich die Situation bei verarbeiteten Lebensmitteln bedeutend problematischer dar. Gerade weil Konsumenten Lebensmittel österreichischen Ursprungs bevorzugen, bemühen sich Hersteller und Handel, den Produkten einen möglichst heimischen Anstrich zu geben. Gerne werden dazu rot-weiß-rote Herzchen und Flaggen groß auf der Verpackung abgebildet, um dann den Hinweis, dass die Hauptzutaten nicht aus Österreich stammen in der Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern möglichst gut zu „verstecken“. Ebenfalls gerne verwendet werden Werbeaussagen wie „beliebtestes … (Produktart) … in Österreich“, „abgefüllt in Österreich“ oder „verpackt in Österreich“. Botschaften, die nichts über die Herkunft der verwendeten Zutaten aussagen und auch keine verpflichtende Herkunftsangabe zur Folge haben.

Besonders ärgerlich sind die Ausnahmen bei der Herkunftskennzeichnung für eingetragene Markennamen und geschützte geographische Angaben. „Tiroler Speck g.g.A“ beispielsweise ist eine solche geschützte geographische Angabe. Das Schweinefleisch für die so ausgelobten Produkte darf daher eine beliebige Herkunft haben, ohne dass dies dem Verbraucher mitgeteilt werden muss.

Aber auch eingetragene Marken lösen keine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung aus. So müsste zum Beispiel die „Österreichische Wurstspezialitäten GmbH“ Wiesbauer trotz der Aufschrift „typisch Österreichisch“ auf rot-weiß-rotem Band, nicht angeben, wenn das verarbeitete Fleisch aus dem Ausland importiert wäre. Dazu Birgit Beck, Projektleiterin im Verein für Konsumenteninformation „Eine generelle Pflicht, genau zu deklarieren, woher die Hauptzutaten stammen, gibt es nicht. Leider hat auch die im April letzten Jahres in Kraft getretene Durchführungsverordnung für die Angabe des Ursprungslandes in diesem Bereich wenig Verbesserung für die Konsumenten gebracht.“